Abgabetermine
(für Finanzbuchhaltung, Lohnunterlagen und Steuerunterlagen)
kanzleiinterne Fristen
Lohnunterlagen
- Sofortmeldung: Fragebogen bis spätestens 5 Werktage vor Beschäftigungsbeginn
- Personalfragebogen: spätestens eine Woche nach Beschäftigungsbeginn
- Arbeitsvertrag: spätestens eine Woche nach Beschäftigungsbeginn
Buchhaltungsunterlagen
- in Papierform: ohne Dauerfristverlängerung bis spätestens 5. des Folgemonats mit Dauerfristverlängerung bis spätestens 20. des Folgemonats
- Unternehmen online: ohne Dauerfristverlängerung bis spätestens 5. des Folgemonats mit Dauerfristverlängerung bis spätestens 20. des Folgemonats
- Bei Wunschtermin – nach Absprache mit der zuständigen Bearbeiter/in
Steuerunterlagen:
- Einkommensteuer 2024: 31.01.2026 (Einreichung beim Finanzamt bis 30.04.2026)
- Einkommensteuer 2025: 30.11.2026 (Einreichung beim Finanzamt bis 28.02.2027)
Hinweis: Bei Abgabe der Steuererklärungen nach den Fristen fällt ein Verspätungszuschlag an (eventuell auch in Erstattungsfällen).
Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich.
Wunschtermin: Der Jahresabschluss und/oder die Steuererklärung soll zu einem anderen Zeitpunkt oder früher als gewohnt erfolgen? Vereinbaren Sie einen individuellen Fertigstellungstermin.
Gebührentabelle für eine nicht fristgerechte Abgabe
Lohndokumente
je Lohnabrechnung / Änderung
5,- €
Buchhaltung
bis 10 Tage nach Frist
15,- €
nach Frist für jeden Monat / Quartal / Jahr
30,- €
andere Dokumente
5,- €
