Abgabetermine Ihrer Unterlagen
(für Finanzbuchhaltung und Lohnunterlagen)
kanzleiinterne Fristen
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen bis zu folgenden Terminen ein.
Abgabe – monatlich
ohne Dauerfristverlängerung
Bis 5. Tag des Folgemonats
mit Dauerfristverlängerung
Bis 20. Tag des Folgemonats
Abgabe – quartalsweise
ohne Dauerfristverlängerung
Bis 5. Tag des Folgemonats des jeweiligen Quartals
(Januar, April, Juli und Oktober)
mit Dauerfristverlängerung
Bis 20. Tag des Folgemonats des jeweiligen Quartals
(Januar, April, Juli und Oktober)
- Sofortmeldung -
Fragebogen bis spätestens 5 Werktage vor Beschäftigungsbeginn
(hier müssen nachträglich innerhalb von 15 Werktagen der Personalfragebogen und der Arbeitsvertrag eingereicht werden)
bis 5 Werktage vor Abgabetermin
zur Einreichung bei Ihrem Steuerberater
bis 30.01.2026
(Einreichung beim Finanzamt bis 30.04.2026)
zur Einreichung bei Ihrem Steuerberater
bis 30.11.2026
(Einreichung beim Finanzamt bis 30.02.2027)
Hinweis: Bei Abgabe der Unterlagen nach diesen Fristen fällt ein Verspätungszuschlag an (eventuell auch in Erstattungsfällen).
