Abgabetermine Ihrer Unterlagen

(für Finanzbuchhaltung und Lohnunterlagen)
kanzleiinterne Fristen

Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen bis zu folgenden Terminen ein.

 

Buchhaltung

Abgabe – monatlich

ohne Dauerfristverlängerung

Bis 5. Tag des Folgemonats

mit Dauerfristverlängerung

Bis 20. Tag des Folgemonats

Buchhaltung

Abgabe – quartalsweise 

ohne Dauerfristverlängerung

Bis 5. Tag des Folgemonats des jeweiligen Quartals 

(Januar, April, Juli und Oktober)

mit Dauerfristverlängerung

Bis 20. Tag des Folgemonats des jeweiligen Quartals 

(Januar, April, Juli und Oktober)

Buchhaltung

Abgabe – jährlich

Bis zum 28.02. des Folgejahres

 

Lohn

- Stundenzettel -

bis 15. des Monats

Lohn 

- Sofortmeldung -

  Fragebogen bis spätestens 5 Werktage vor Beschäftigungsbeginn

(hier müssen nachträglich innerhalb von 15 Werktagen der Personalfragebogen und der Arbeitsvertrag eingereicht werden) 

 

Lohn 

- Meldung -

  Fragebogen und Arbeitsvertrag bis spätestens 5 Werktage vor Beschäftigungsbeginn

 

Auszufüllende Dokumente

bis 5 Werktage vor Abgabetermin

Steuerunterlagen 2024

zur Einreichung bei Ihrem Steuerberater

bis 30.01.2026

(Einreichung beim Finanzamt bis 30.04.2026)

Steuerunterlagen 2025

zur Einreichung bei Ihrem Steuerberater

bis 30.11.2026

(Einreichung beim Finanzamt bis 30.02.2027)

Hinweis:   Bei Abgabe der Unterlagen nach diesen Fristen fällt ein Verspätungszuschlag an (eventuell auch in Erstattungsfällen). 

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.